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Testpflicht für alle Besucher

Auch wenn die meisten Coronaregeln mittlerweile entfallen sind, gelten die Lockerungen nicht für Pflegeheime und Einrichtungen, in denen sich viele gefährdete Personen. Auch in den Hahne Residenzen bleiben daher Test- und Maskenpflicht bestehen.

Alle Besucher müssen unabhängig vom persönlichen Impfstatus ein negatives Testergebnis vorweisen, dass nicht älter ist als 24 Stunden ist (bei PCR-Tests 48 Stunden).

Hinweis: Auch geboosterte Besucher (mit dritter Impfung) müssen sich testen lasen. Hier gibt es keine Ausnahme wie ansonsten in der Gastronomie und im Einzelhandel.

Aufgrund des höheren Andrangs erweitern wir die Testzeiten in den Hahne Residenzen. Folgende Zeiten gelten für das „Haus der Ruhe“ und „Heidehaus“ (ab 1. Mai 2022):

  • montags-sonntags 13.45 – 16.15 Uhr

Für die Hahne Residenz „Steinhuder Meer“ gilt:

  • montags bis sonntags 10:00 – 11:00

Möglich ist selbstverständlich auch der Test in einem Testzentrum.

Zudem gilt für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.