„Rethen an der Leine“
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Mehr InformationenDie Kosten für stationäre Pflege in der Hahne Residenz „Rethen an der Leine”
Die Kosten und Preise von Pflegeeinrichtungen erscheinen auf den ersten Blick komplex. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie sich die Preise für die Hahne Residenz “Rethen an der Leine” gestalten. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern bei uns.
Wie setzt sich das Heimentgelt im „Rethen an der Leine“ zusammen?
Entlastung nach Verweildauer
Um Pflegebedürftige beim Eigenanteil zu entlasten, gibt es seit 2022 eine prozentuale Reduzierung des Pflege-Anteils. Diese wird von der Pflegekasse zusätzlich übernommen und richtet sich nach der individuellen Verweildauer. Heimbewohner werden auf diese Weise zwischen 15 und 75 % bei den Pflegekosten entlastet. Dadurch ergeben sich folgende Werte:
Die Entlastung wird in diesem Video noch einmal anschaulich erklärt.
Eigenanteil zu hoch?
Bei vielen Versicherten sind die finanziellen Mittel für den Eigenanteil nicht ausreichend. In dem Fall kann beim zuständigen Sozialamt ein Sozialhilfeantrag gestellt werden – mit der Hahne residenz „Haus der Ruhe“ und dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pflegesatzvereinbarung.
Sprechen Sie unsere Pflegeberater gern darauf an – wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.
Kosten für Kurzzeitpflege
Übersicht des Heimentgelts für 28 Tage*
Die angegebene Laufzeit von 28 Tagen dient lediglich zur Darstellung eines einheitlichen Rechenbeispiels. Der tatsächliche Anspruch auf die Dauer der Kurzzeitpflege ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem Anspruch des Pflegekassenanteils.
Anteil der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege
Für die Pflegeleistung der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse maximal 3.224,00 € im Jahr. Der Antrag bei der Pflegekasse ist durch den Versicherten bzw.
den Angehörigen zu stellen. Sollte die Bewilligung am Tage des Auszuges noch nicht vorliegen, behalten wir uns eine private Abrechnung vor.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen wie beispielsweise die Fußpflege oder ein Besuch beim hauseigenen Friseur werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.
Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt bei der Vollzeitpflege monatlich und bei der Kurzzeitpflege nach dem Auszug. Eine Endabrechnung nach Auszug/ Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger – spätestens nach einem Monat.
Für wiederholende Zahlungen empfiehlt sich die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens, eines Dauerauftrages oder einer Umleitung der Rente. Die Berechnung des Heimentgeltes bei Einstufung oder Höherstufung des Pflegegrades erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.
Dorit Reincke
Sandra Wendland
Frederike Dierkes