„Rethen an der Leine“

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Die Kosten für stationäre Pflege in der Hahne Residenz „Rethen an der Leine”

Die Kosten und Preise von Pflegeeinrichtungen erscheinen auf den ersten Blick komplex. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie sich die Preise für die Hahne Residenz “Rethen an der Leine” gestalten. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern bei uns.

Wie setzt sich das Heimentgelt im „Rethen an der Leine“ zusammen?

Grundsätzlich werden drei Leistungsbereiche unterschieden:

  • Pflegeleistung
  • Unterkunft / Verpflegung
  • Investitionskosten

Die Preise auf einen Blick

Tabellarische Übersicht des monatlichen Heimentgelts für vollstationäre Pflege (Stand: 01.09.2024):

Entlastung nach Verweildauer

Um Pflegebedürftige beim Eigenanteil zu entlasten, gibt es seit 2022 eine prozentuale Reduzierung des Pflege-Anteils. Diese wird von der Pflegekasse zusätzlich übernommen und richtet sich nach der individuellen Verweildauer. Heimbewohner werden auf diese Weise zwischen 15 und 75 % bei den Pflegekosten entlastet. Dadurch ergeben sich folgende Werte:

Die Entlastung wird in diesem Video noch einmal anschaulich erklärt.

Eigenanteil zu hoch?

Bei vielen Versicherten sind die finanziellen Mittel für den Eigenanteil nicht ausreichend. In dem Fall kann beim zuständigen Sozialamt ein Sozialhilfeantrag gestellt werden – mit der Hahne residenz „Haus der Ruhe“ und dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pflegesatzvereinbarung.

Sprechen Sie unsere Pflegeberater gern darauf an – wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.

Kosten für Kurzzeitpflege

Übersicht des Heimentgelts für 28 Tage*

Die angegebene Laufzeit von 28 Tagen dient lediglich zur Darstellung eines einheitlichen Rechenbeispiels. Der tatsächliche Anspruch auf die Dauer der Kurzzeitpflege ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem Anspruch des Pflegekassenanteils.

Anteil der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege

Für die Pflegeleistung der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse maximal 3.224,00 € im Jahr. Der Antrag bei der Pflegekasse ist durch den Versicherten bzw.
den Angehörigen zu stellen. Sollte die Bewilligung am Tage des Auszuges noch nicht vorliegen, behalten wir uns eine private Abrechnung vor.

Entgeltreduzierung

Bei einer vorübergehenden Abwesenheit von der Hahne Residenz „Rethen an der Leine“, werden nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pflegevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung dem Bewohner und der Pflegekasse zurückerstattet.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen wie beispielsweise die Fußpflege oder ein Besuch beim hauseigenen Friseur werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.

Zahlungsmodalitäten

Die Abrechnung erfolgt bei der Vollzeitpflege monatlich und bei der Kurzzeitpflege nach dem Auszug. Eine Endabrechnung nach Auszug/ Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger – spätestens nach einem Monat.

Für wiederholende Zahlungen empfiehlt sich die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens, eines Dauerauftrages oder einer Umleitung der Rente. Die Berechnung des Heimentgeltes bei Einstufung oder Höherstufung des Pflegegrades erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.

Kontakt

Dorit Reincke
stellv. Heimleitung

Sandra Wendland

Sandra Wendland
Aufnahmekoordination

05102 673-122
sandra.wendland@hahne-residenzen.de

Frederike Dierkes
Personalrecruiting

0511 36736-1181
frederike.dierkes@hahne-holding.de

Rufen Sie uns an oder stellen Sie Ihre Frage über das Kontaktformular.