“Heidehaus”

Wie setzt sich das Heimentgelt im „Heidehaus“ zusammen?



Die angegebene Laufzeit von 28 Tagen dient lediglich zur Darstellung eines einheitlichen Rechenbeispiels. Der tatsächliche Anspruch auf die Dauer der Kurzzeitpflege ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem Anspruch des Pflegekassenanteils.

Zahlungsmodalitäten
Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfiehlt sich die Möglichkeit
- eines Lastschriftverfahrens
- eines Dauerauftrages
- einer Umleitung der Renten
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI (z. B. Fußpflege/ Friseur) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.
Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt bei vollstationärer Pflege monatlich, bei Kurzzeitpflege nach Auszug.
- Die Berechnung des Heimentgelts bei Einstufung/ Höherstufung erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.
- Die Endabrechnung nach Auszug/Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger, spätestens nach einem Monat. Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfiehlt sich die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens, eines Dauerauftrages oder einer Umleitung der Renten.
Entgeltreduzierung bei Abwesenheit
Gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI werden bei einer vorübergehenden Abwesenheit vom „Heidehaus“ nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pflegevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurückerstattet.

Manuel Opitz
Heimleiter

Nina Adamski
Aufnahmekoordination

Frederike Dierkes
Personalrecruiting
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