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Wie setzt sich das Heimentgelt im „Heidehaus“ zusammen?

Grundsätzlich werden drei Leistungsbereiche unterschieden:

  • Pflegeleistung
  • Unterkunft / Verpflegung
  • Investitionskosten

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil bei vollstationärer Pflege

Das Heimentgelt setzt sich aus der Pflegeleistung, Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Hinzu kommt der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist eine Pauschale für die Kosten für Pflege und Betreuung

Eigenanteil zu hoch?

Bei vielen Versicherten sind die finanziellen Mittel für den Eigenanteil nicht ausreichend. In dem Fall kann beim zuständigen Sozialamt ein Sozialhilfeantrag gestellt werden – mit dem „Heidehaus“ und dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pflegesatzvereinbarung.

Die Preise auf einen Blick

Tabellarische Übersicht des monatlichen Heimentgelts für vollstationäre Pflege (Stand: 01.09.2023):

Kosten für die Kurzzeitpflege

Der Antrag bei der Pflegekasse für die Kostenübernahme der Kurzzeitpflege ist durch den Versicherten bzw. den Angehörigen zu stellen.

Sollte die Bewilligung am Tage des Auszuges noch nicht vorliegen, behalten wir uns eine private Abrechnung vor.

Die angegebene Laufzeit von 28 Tagen dient lediglich zur Darstellung eines einheitlichen Rechenbeispiels. Der tatsächliche Anspruch auf die Dauer der Kurzzeitpflege ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem Anspruch des Pflegekassenanteils.

Zahlungsmodalitäten

Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfiehlt sich die Möglichkeit

  • eines Lastschriftverfahrens
  • eines Dauerauftrages
  • einer Umleitung der Renten

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI (z. B. Fußpflege/ Friseur) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.

Abrechnung

  1. Die Abrechnung erfolgt bei vollstationärer Pflege monatlich, bei Kurzzeitpflege nach Auszug.
  2. Die Berechnung des Heimentgelts bei Einstufung/ Höherstufung erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.
  3. Die Endabrechnung nach Auszug/Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger, spätestens nach einem Monat. Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfiehlt sich die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens, eines Dauerauftrages oder einer Umleitung der Renten.

Entgeltreduzierung bei Abwesenheit

Gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI werden bei einer vorübergehenden Abwesenheit vom „Heidehaus“ nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pflegevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurückerstattet.

Kontakt

Andreas Hahne
Heimleiter

Nina Adamski
Aufnahmekoordination

0511 26095-523
nina.adamski@hahne-residenzen.de

Frederike Dierkes
Personalrecruiting

0511 36736-1181
frederike.dierkes@hahne-holding.de

Rufen Sie uns an oder stellen Sie Ihre Frage über das Kontaktformular.

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