Pflegegrade einfach erklärt

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Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz – PSG II – im Januar 2017 erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Der Schwerpunkt des PSG II liegt in der Umsetzung des lang erwarteten neuen Begutachtungsverfahrens (NBA) und der Einführung von fünf Pflegegraden. Diese lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Erfahren Sie hier mehr zu der aktuellen Regelung.

Wo beginnt Pflegebedürftigkeit?

Ab 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und eine neue Begutachtungsrichtlinie (oft auch Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) genannt) für eine gerechtere, individuellere Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen in Pflegegrade. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen werden neben körperlichen Einschränkungen insbesondere Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt. Das entscheidende Kriterium ist der Grad der Selbstständigkeit des Bewohners. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die Aktivitäten ausgeführt werden können, um festzustellen, inwieweit Hilfestellung notwendig ist.

Durch den Pflegegrad 1 ist es im neuen System einfacher geworden, Menschen als pflegebedürftig einzustufen, die bisher keinen Anspruch auf Leistungen hatten. Personen mit Pflegegrad 1 unterliegen einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Den Grad erhält, wer mindestens 12,5 Punkte von 100 möglichen Punkten erreicht.

Liegt bei der Person eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor und erreicht sie mindestens 27 Punkte von 100 möglichen, wird Pflegegrrad 2 zugewiesen. Dieser entspricht in etwa der alten Pflegestufe I.

Werden mindestens 47,5 Punkte von 100 erreicht, liegen schwere Beeinträchtigungen vor und die pflegebedürftige Person erhält Pflegegrad 3. Dieser ist ungefähr vergleichbar mit Pflegestufe II.

Ab 70 von 100 Punkten liegen schwerste Beeinträchtigungen vor und die zu pflegende Person erhält Pflegegrad 4. Dieser entpricht in etwa der alten Pflegestufe III.

Pflegegrad 5 ist der höchste Grad der Pflegebedürftigkeit. Ihn erhält, wer mindestens 90 der 100 Punkte erreicht. Vergleichbar ist Pflegegrad 5 mit der alten Pflegestufe III + Härtefall.

Warum es statt Pflegestufen nun Pflegegrade gibt

Die Unterteilung in Pflegestufen hat ursprünglich die körperlichen Einschränkungen der Person als Kriterium genommen. Unabhängig des Alters wurden Menschen als leistungsberechtigt eingestuft, die aufgrund von körperlichen Erkrankungen in der Bewältigung ihres Alltags eingeschränkt waren. Dieses System benachteiligte jedoch Menschen, die zwar körperlich verhältnismäßig fit sind, aber aufgrund von geistigen Einschränkungen nicht allein zurecht kommen und Pflege benötigen. Dies trifft insbesondere auf Patienten mit Demenz zu. Seit dem Inkrafttreten der Pflegegrade 2017 erhält nun jeder bedürftige Mensch Unterstützung, unabhängig ob die Pflegebedürftigkeit körperlich oder geistig bedingt ist. Das neue System ist dadurch wesentlich gerechter, umfasst alle Menschen mit Pflegebedürftigkeit und verteilt Leistungen schneller und besser.

Übertragung der Pflegestufen

Die Übertragung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade unserer Bewohner erfolgt automatisch – es ist nicht notwendig, einen erneuten Antrag zu stellen. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz machen einen einfachen Stufensprung, z. B. von Pflegestufe I in Pflegegrad 2. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz machen einen doppelten Stufensprung, z. B. von Pflegestufe I in Pflegegrad 3. Es wird zu Beginn also niemand dem Pflegegrad 1 zugeordnet.

Was tun bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit?

Oft tritt Pflegebedürftigkeit aber auch unerwartet auf, beispielsweise durch einen Unfall oder Sturz. In der Regel geht das Leben dann nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr wie gewohnt weiter, da sich der pflegebedürftige Mensch nicht selbst versorgen kann. Wenn aber noch kein Pflegegrad vorliegt, kann über den Sozialdienst des Krankenhauses ein Eilantrag gestellt werden. Dabei wird idR. vorübergehend ein Pflegegrad 2 genehmigt, sodass die Person in eine Pflegeeinrichtung ziehen kann und dort entsprechend versorgt wird.

Die richtige Wohnform

Die Wohnmöglichkeiten im Alter sind so vielfältig wie die Pflegegrade selbst. Während viele Menschen auch bei Pflegebedarf so lange wie möglich noch zu Hause leben möchten und z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden, entscheiden sich andere für einen Umzug in eine mehr seniorengerechte Umgebung. Das kann betreutes Wohnen, eine Senioren-WG oder eine Seniorenresidenz sein, in der Sie das Komplett-Paket an Wohnen, Pflege und Betreuung erhalten.

Die Hahne Holding bietet Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten:

Stationäre Pflege

In den Hahne Residenzen erleben Senioren in Hannover, Garbsen und Neustadt beste Pflegequalität und höchsten Wohnkomfort.

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Ambulante Pflege

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Tagsüber ein attraktives Freizeitprogramm in guter Gesellschaft inklusive Verpflegung – das finden Sie in der Hahne Tagespflege.

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Betreutes Wohnen

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Unser Pflegeteam kümmert sich gern um Ihr Anliegen und klärt mit Ihnen alle wichtigen Fragen rund um das Thema Pflegegrade, Kostenübernahme und stationäre Betreuung in unseren Seniorenresidenzen. Vereinbaren Sie einfach kostenlos einen Termin zur Pflegeberatung!

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Aufnahmekoordination

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