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Die Kosten für stationäre Pflege in der Hahne Residenz „Steinhuder Meer“

Die Kosten und Preise von Pflegeeinrichtungen erscheinen auf den ersten Blick komplex. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie sich die Preise für die Hahne Residenz “Steinhuder Meer” gestalten. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern bei uns.

Wie setzt sich das Heimentgelt im „Steinhuder Meer“ zusammen?

Grundsätzlich werden drei Leistungsbereiche unterschieden:

  • Pflegeleistung
  • Unterkunft / Verpflegung
  • Investitionskosten

Die Preise auf einen Blick

Tabellarische Übersicht des monatlichen Heimentgelts für vollstationäre Pflege (Stand: 01.09.2025):

Entlastung nach Verweildauer

Um Pflegebedürftige beim Eigenanteil zu entlasten, gibt es seit 2022 eine prozentuale Reduzierung des Pflege-Anteils. Diese wird von der Pflegekasse zusätzlich übernommen und richtet sich nach der individuellen Verweildauer. Heimbewohner werden auf diese Weise zwischen 15 und 75 % bei den Pflegekosten entlastet. Dadurch ergeben sich folgende Werte:

Eigenanteil zu hoch?

Bei vielen Versicherten sind die finanziellen Mittel für den Eigenanteil nicht ausreichend. In dem Fall kann beim zuständigen Sozialamt ein Sozialhilfeantrag gestellt werden – mit der Hahne Residenz „Steinhuder Meer“ und dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pflegesatzvereinbarung.

Sprechen Sie unsere Pflegeberater gern darauf an – wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.

Kosten für die Kurzzeitpflege

Der Antrag bei der Pflegekasse für die Kostenübernahme der Kurzzeitpflege ist durch den Versicherten bzw. den Angehörigen zu stellen.

Sollte die Bewilligung am Tage des Auszuges noch nicht vorliegen, behalten wir uns eine private Abrechnung vor.

Die angegebene Laufzeit von 28 Tagen dient lediglich zur Darstellung eines einheitlichen Rechenbeispiels. Der tatsächliche Anspruch auf die Dauer der Kurzzeitpflege ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem Anspruch des Pflegekassenanteils.

Anteil der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege

Für die Pflegeleistung der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse maximal 3.224,00 € im Jahr. Der Antrag bei der Pflegekasse ist durch den Versicherten bzw.
den Angehörigen zu stellen. Sollte die Bewilligung am Tage des Auszuges noch nicht vorliegen, behalten wir uns eine private Abrechnung vor.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen wie beispielsweise die Fußpflege oder ein Besuch beim hauseigenen Friseur werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.

 

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt bei der Vollzeitpflege monatlich und bei der Kurzzeitpflege nach dem Auszug. Eine Endabrechnung nach Auszug/ Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger – spätestens nach einem Monat.

Für wiederholende Zahlungen empfiehlt sich die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens, eines Dauerauftrages oder einer Umleitung der Rente. Die Berechnung des Heimentgeltes bei Einstufung oder Höherstufung des Pflegegrades erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.

Entgeltreduzierung bei Abwesenheit

Bei einer vorübergehenden Abwesenheit von der Hahne Residenz „Steinhuder Meer“, werden nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pflegevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung dem Bewohner und der Pflegekasse zurückerstattet.

Kontakt

Nikolaus Thorndike
Stellv. Heimleiter

nikolaus.thorndike@hahne-residenzen.de

Gabi Weidemann
Aufnahmekoordination

gabi.weidemann@hahne-residenzen.de

05036 8369-103

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